Orange-Transparente Lichtschutzprodukte von B. Braun
Warum ist der Einsatz von Lichtschutzprodukten bei bestimmten Arzneimitteln notwendig?
Wenn Medikamente, die lichtgeschützt appliziert werden müssen, unter Lichteinfall verabreicht werden, kann es zu einem Wirkstoffabbau und/oder zur Entstehung toxischer Nebenprodukte kommen. Des Weiteren kann die Applikation des Arzneimittels unter Lichteinfall Schmerzen beim Patienten hervorrufen.
Welche Arzneimittel müssen lichtgeschützt appliziert werden?
Arzneimittel, die lichtgeschützt appliziert werden müssen, unterscheiden sich in der Lichtempfindlichkeit. Einige Arzneimittel, z. B. Vitamine, benötigen einen Lichtschutz bis zu einer Wellenlange von 520 nm. Das B. Braun-Portfolio „UV-protect“ zur lichtgeschützten Applikation von Arzneimitteln deckt das gesamte Spektrum der lichtempfindlichen Arzneimittel ab.
Welche Arzneimittel lichtgeschützt appliziert werden müssen, entnehmen Sie bitte der Fachinformation des jeweiligen Präparates.
Für die Applikation lichtempfindlicher Arzneimittel hat B. Braun mit dem orange-transparenten UV-protect-Portfolio ein Produktsortiment entwickelt, das diverse Vorteile gegenüber der bisher im Markt befindlichen schwarzen Lichtschutzleitungen aufzuweisen hat:
- Erhöhte Sicherheit durch vollständig lichtgeschützte Produkte
- Identischer Lichtschutz im relevanten Wellenlangenspektrum wie die schwarzen Leitungen (290-520 nm)
- Frühzeitiges Erkennen von Luftblasen und Partikeln durch die orange-transparente Gestaltung des UV-protect-Portfolios
- Vermeidung einer DEHP-Exposition durch PVC- und DEHP-freie Produkte
- Einfache Zuordnung der Produkte zum Lichtschutzsortiment von B. Braun durch orangefarbene Gestaltung
Quellen: Binninger, C.; Roschke, I., Light sensitive drugs and light protecting accessories, Klinische Untersuchung, B. Braun Melsungen AG, Sparte Hospital Care, Dr. Roschke GmbH, Köln, 2007.Landerer, S., Untersuchungen der Photoinstabilität von kardiovaskulären Arzneistoffen und Photostabilisierung von Infusionslösungen, Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Fakultät für Chemie und Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität, vorgelegt von Sabine Landerer aus Aalen, München, 2000.